Von den im Maßnahmenkatalog des AK Verkehr enthaltenen Vorschlägen haben die Schulwegsichernden Maßnahmen für uns oberste Priorität. Dazu zählt für uns insbesondere die Sicherung/Umgestaltung der Kreuzungsbereiche in Plöner Straße und der Elisabethstraße sowie Weidestraße/Katerstieg. Gleiches gilt für die angeregten Schutzstreifen in Plöner Straße und Elisabethstraße.
Bei den zeitlichen Abläufen für die weiteren
Maßnahmen und deren Finanzierung ist auch zu berücksichtigen, wie
Verbesserungen der Fahrradbedingungen in Planungen und Maßnahmen Dritter
eingebunden werden können.
Bei „sowieso“ vorzunehmenden Deckenerneuerungen und Leitungserneuerungen
im Straßenraum müssen wir verstärkt darauf achten, fahrradfreundliche
Varianten umzusetzen und bekannte „Knackpunkte“ zu lösen. Dies sollte im
Verbund mit den Stadtwerken, den städtischen Betrieben und dem Bauamt als
Auftraggeber solcher Tiefbaumaßnahmen bei aufmerksamer „Fahrrad-Szene“ und
inzwischen sensibilisierten Kräften in Verwaltung und Gremien erreichbar sein.
Die für die Verbesserung der Fahrradinfrastruktur bereitgestellten
25.000 € im aktuellen städtischen Haushalt befürworten wir ausdrücklich.
Auf konkrete Beträge, die Bündnis90/Die Grünen in die künftigen Haushalte
einzustellen versprechen, legen wir uns nicht fest, weil wir dies nicht für
sachgerecht und realistisch halten.
Vielmehr halten wir es für aussichtsreicher und ehrlicher, weiterhin
jährlich konkret über Maßnahmen und Prioritäten zu beraten und zu beschließen.
Die Haushaltsberatungen in den städtischen Gremien sind seit jeher davon
geprägt, aus der Fülle der städtischen Aufgaben und Ausgaben diejenigen
umsetzungsreifen Maßnahmen zu beschließen, die objektiv in der Gesamtbetrachtung
am dringlichsten und zu finanzieren sind. Verkehrssicherheit hat für
Bündnis90/Die Grünen dabei einen hohen Stellenwert.
Wir verzichten auch deshalb darauf, für ein wichtiges Handlungsfeld bestimmte
Summen zu versprechen, weil wir mit unseren fast jährlich wiederholten
Anträgen, einen bescheidenen Betrag (10.000 €) für die Durchführung
freiwilliger Naturschutzmaßnahmen in den Haushalt einzustellen, bislang
erfolglos geblieben sind.