Jannemobil - das jüngste Mitglied der Ini liegt hinten drin!

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Dienstag, 28. Oktober 2014

Update: Veränderungen in Riemannstraße und Westtangente

oho - irgendwann in diesem Jahr wird es ernst...

Die letzte Änderung der STVO vor einigen Jahren bezüglich der sog. "Radwegebenutzungspflicht" wird auch in Eutin umgesetzt, und zwar zuerst in der Riemannstraße. Der Abschnitt stadteinwärts von Fissaubrück bis zum Kreisel glänzte bisher durch seinen linksseitig geführten Zweirichtungsrad- und Fußweg mit zwei Straßeneinmündungen, über 30 Grundstückszufahrten (runter - rauf - runter - rauf...) und unzählige Engstellen mit Bauminseln sowie häufig auch noch regelwidrig geparkten KFZ. Im Winter ist er unregelmäßig geräumt, und donnerstags stehen die Mülltonnen kreuz und quer... Dieser Weg war benutzungspflichtig, d.h. die alternative Benutzung der Fahrbahn war untersagt. Linksseitig geführte Radwege sind besonders gefahrenträchtig (6-12 x so gefahrenträchtig wie rechte Radwege), werden deshalb kaum noch gebaut und überhaupt nicht mehr finanziell gefördert.

Nun die Änderung:
Nach einer Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Kreises wird die Nutzung der Fahrbahn erlaubt, und stadtauswärts wird die Möglichkeit bestehen, nach Wahl auch weiterhin auf dem (in dieser Richtung rechtsseitigen) dann Fußweg mit Zusatzschild "Radfahrer frei" zu fahren. 
Stadteinwärts wird also, wer sich regelkonform verhält, auf der Fahrbahn fahren, stadtauswärts auf der Fahrbahn oder rechts daneben.
Spannend ist noch die Frage, ob, wie und wo man von Fissau aus kommend von der linken Seite auf die rechte Fahrbahnseite kommen soll - oder ob es gleich rechts losgehen kann. Das befindet sich noch in der Klärung, und bis dahin wird auch nichts geändert.

De facto ist seit mehreren Jahren eine Benutzungspflicht nur noch dort statthaft, wo eine besondere Gefährdung nachweisbar ist, etwa durch hohes KFZ-Tempo oder viel Schwerlastverkehr. Ansonsten sind Radfahrer als (gleichberechtigte!!) Fahrzeugführer zu betrachten... und nicht als beschleunigte Fußgänger. Damit gehören sie auch nicht auf Fuß- und Radwege, um an der nächsten Einmündung umgekachelt zu werden, sondern prinzipiell erstmal gut sichtbar auf die Fahrbahn. In vielen Orten sind schon fast alle Benutzungspflichten weggefallen - meist ersetzt durch "Fußweg mit Radfahrer frei", aber eben nicht linksseitig. Übrigens: Für Kinder bis 8 bzw. 10 Jahre gelten die alten Regelungen bezüglich Gehwegradeln unverändert weiter.


Und nun noch eine Nachricht für ortskundige Spezis und Fernradler: An der Westumgehung Höhe Nathenkuhl ist die Zwangsquerung der Landstraße auf jeden Fall etwas verbessert. Hinweisschilder machen auf den querenden Radverkehr aufmerksam, außerdem wird geklärt, ob nicht die Verkehrsinsel auf der Straßenmitte nachträglich doch vernünftig und massiv ausgeführt werden kann