oho - irgendwann in diesem Jahr wird es ernst...
Die
letzte Änderung der STVO vor einigen Jahren bezüglich der sog.
"Radwegebenutzungspflicht" wird auch in Eutin umgesetzt, und zwar
zuerst in der Riemannstraße. Der Abschnitt stadteinwärts von Fissaubrück
bis zum Kreisel glänzte bisher durch seinen linksseitig geführten
Zweirichtungsrad- und Fußweg mit zwei Straßeneinmündungen, über 30
Grundstückszufahrten (runter - rauf - runter - rauf...) und unzählige
Engstellen mit Bauminseln sowie häufig auch noch regelwidrig geparkten KFZ. Im Winter
ist er unregelmäßig geräumt, und donnerstags stehen die Mülltonnen
kreuz und quer... Dieser Weg war benutzungspflichtig, d.h. die
alternative Benutzung der Fahrbahn war untersagt. Linksseitig geführte
Radwege sind besonders gefahrenträchtig (6-12 x so gefahrenträchtig wie
rechte Radwege), werden deshalb kaum noch gebaut und überhaupt nicht
mehr finanziell gefördert.
Nun
die Änderung:
Nach einer Anordnung der
Straßenverkehrsbehörde des Kreises wird die Nutzung der Fahrbahn erlaubt, und
stadtauswärts wird die Möglichkeit bestehen, nach Wahl auch weiterhin
auf dem (in dieser Richtung rechtsseitigen) dann Fußweg mit Zusatzschild
"Radfahrer frei" zu fahren.
Stadteinwärts
wird also, wer sich regelkonform verhält, auf der Fahrbahn fahren,
stadtauswärts auf der Fahrbahn oder rechts daneben.
Spannend ist noch die Frage, ob, wie und wo man von Fissau aus kommend von der linken Seite auf die rechte Fahrbahnseite kommen soll - oder ob es gleich rechts losgehen kann. Das befindet sich noch in der Klärung, und bis dahin wird auch nichts geändert.
De facto ist seit mehreren Jahren
eine Benutzungspflicht nur noch dort statthaft, wo eine besondere
Gefährdung nachweisbar ist, etwa
durch hohes KFZ-Tempo oder viel Schwerlastverkehr. Ansonsten sind
Radfahrer als (gleichberechtigte!!) Fahrzeugführer zu betrachten... und
nicht als beschleunigte Fußgänger. Damit gehören sie auch nicht auf Fuß- und Radwege, um an der nächsten
Einmündung umgekachelt zu werden, sondern prinzipiell erstmal gut
sichtbar auf die Fahrbahn. In
vielen Orten sind schon fast alle Benutzungspflichten weggefallen -
meist ersetzt durch "Fußweg mit Radfahrer frei", aber eben nicht
linksseitig. Übrigens: Für Kinder bis 8 bzw. 10 Jahre gelten die alten Regelungen bezüglich Gehwegradeln unverändert weiter.
Und
nun noch eine Nachricht für ortskundige Spezis und Fernradler: An der
Westumgehung Höhe Nathenkuhl ist die Zwangsquerung der Landstraße auf
jeden Fall etwas verbessert. Hinweisschilder machen auf den querenden
Radverkehr aufmerksam, außerdem wird geklärt, ob nicht die
Verkehrsinsel auf der Straßenmitte nachträglich doch vernünftig und
massiv ausgeführt werden kann