Jannemobil - das jüngste Mitglied der Ini liegt hinten drin!

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Sonntag, 20. Dezember 2015

Position der Ini zum Thema Radwegebenutzungspflicht

Beim letzten Treffen in diesem Jahr haben wir uns anlässlich der aktuell durchgeführten Änderungen in mehreren Straßenzügen Eutins nochmals Gedanken gemacht, wie unsere Vorstellungen von guter Radverkehrsführung aussehen. Wir haben dabei 
1. überlegt, was wir übereinstimmend als eine sichere und komfortable Radverkehrsführung erachten und 
2. die Bedingungen einbezogen, die die Straßen unserer Stadt uns ggf. unabänderlich durch ihre Breite und Bebauung bieten.

Hier das Ergebnis unserer Überlegungen:

Wir sprechen uns für eine Radverkehrsführung aus, die Komfort, Sicherheit und Sichtbarkeit für die Radfahrer und ein angenehmes Miteinander mit den anderen Verkehrsteilnehmern schafft.

Das bedeutet:

- Der Straßenraum ist mit allen erdenklichen Mitteln so auszugestalten, dass Übersichtlichkeit für alle Verkehrsteilnehmer geschaffen wird

- An Strecken, wo Radwege sinnvoll und möglich sind, müssen Unfälle an Einmündungen und Grundstückszufahrten maximal erschwert werden

- Die Nutzung der Fahrbahn sollte grundsätzlich zulässig sein, Radwege also ohne Benutzungspflicht bleiben

- Wenn auf solchen Strecken ein Tempo über 30 km/h erlaubt ist und bleibt, müssen diese Strecken mit Einrichtungen wie Radfahr- oder Schutzstreifen ausgestattet werden.