Damit ist die nächste Hürde gefallen... und
das Konzept der geöffneten Einbahnstraße ist wirklich in Eutin angekommen.
Unsere offenen Einbahnstraßen Nr. 1 bis 2 liegen auf wichtigen Verbindungen des Schulradverkehrs:
Die erste war der Holstenweg (Holstenstraße Richtung Voß-Schule), die zweite die Straße Am Hang (in Fissaubrück, ebenfalls auf dem Schulweg Richtung Voß).
Nr. 3 ist der Hopfengang zwischen Riemannstraße und Heinrich-Lüth-Weg, der uns also jetzt hinter der Schwimmhalle Richtung Riemannstraße eine Alternative zum extrem holprigen Bleekergang bietet.
Bei der Ausfahrt in die Riemannstraße ist Umsicht angezeigt gegenüber einfahrenden Autos (ungewohnte Neuerung für die Fahrer!) - und natürlich gegenüber Fußgängern.
Übrigens ist der Hopfengang in dem Zuge gleich in eine "unechte Einbahnstraße" umgewandelt worden, er darf also von allen Fahrzeugen in beide Richtungen benutzt werden. Das wird spannend, denn die ausfahrenden Anwohner begegnen im schmalen Bereich künftig einfahrenden Besuchern ... Sollte aber gehen, da der Hopfengang eine verkehrsberuhigte Zone mit 6 km/h ist.
Vom Heinrich-Lüth-Weg aus hineinfahren dürfen aber wirklich nur Radfahrer (siehe Beweisfoto;)!