Jannemobil - das jüngste Mitglied der Ini liegt hinten drin!

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Donnerstag, 19. November 2015

noch mehr aktuelle Änderungen - revisited...

STELLUNGNAHME VON UNSERER SEITE ZU DEN AKTUELLEN ÄNDERUNGEN IN EUTIN:
Wir möchten hier betonen, dass die aktuellen Aufhebungen der Radwegebenutzungspflicht in der Riemannstraße und der Sielbecker Landstraße nicht durch uns in Gang gesetzt  wurden. Wir versuchen, wann immer wir rechtzeitig "Wind" davon bekommen, uns - neben unserer Gremienarbeit zur Entwicklung von zukunftsfähiger Mobilität und allem, was wir sonst noch so treiben - an der Umsetzung bestehender gesetzlicher Vorgaben zu beteiligen, indem wir ungünstige Folgen für alle Beteiligten verhindern, sie aufklären und Ihnen Perspektiven eröffnen wollen. Denn:
 
Wir sehen die aktuellen Änderungen durchaus mit gemischten Gefühlen. 
Schade ist eben, wenn wie in den aktuellen Fällen aufgrund der vorhandenen mangelhaften Infrastruktur das RECHT, künftig die Fahrbahn zu benutzen, mit dem VERBOT, die bisherigen Wege zu nutzen gekoppelt wird.
Zur Erklärung etwas mehr zur Straßenverkehrsordnung:
Falls nach der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht weiter ein baulich vom Gehweg getrennter Radweg besteht, darf dieser nach Wunsch weiter mit dem Rad benutzt werden - ohne jede Beschilderung. Bleibt aber nur ein Gehweg übrig, der nicht durch das blaue Schild mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" gekennzeichnet ist, darf dieser ab dem 11. Geburtstag nicht mit dem Rad befahren werden. Merke: Ein Gehweg ohne Beschilderung ist ein Weg für Fußgänger - und sonst nichts weiter, kein Radweg, kein Parkplatz, keine erweiterte Baustelle...

Die Trennlinie verläuft also, wenn auf eine neue Beschilderung verzichtet wird, zwischen vorherigen getrennten und gemeinsamen Geh- und Radwegen.
Übrigens: Die Freigabe für Radfahrer muss hinter jeder Einmündung neu beschildert sein, sonst ist sie ab der Einmündung aufgehoben.
Diese Situation haben wir zB in der Lübecker Straße stadteinwärts ab Kreishaus: Dort ist der Gehweg für Radfahrer freigegeben. Radfahrer dürfen hier, nachrangig und mit besonderer Vorsicht (also nötigenfalls im Schritttempo), den Gehweg radelnd benutzen. Hinter der Einmündung Oberonstraße (Ex-Dönergrill) wird die Beschilderung aber nicht wiederholt, daher heißt es ab hier: Radfahren nur auf der Fahrbahn.

In der Initiative gibt es Radfahrer mit unterschiedlichen Ansprüchen an die Infrastruktur, u.a. dadurch bedingt, dass manche noch kleine, oder schon etwas ältere Kinder im Übergang zum "erwachsenen Radfahrer" haben ( >11). Aber auch, weil die subjektive Wahrnehmung von Sicherheit und Komfort durchaus unterschiedlich ist.
In Holland oder Kopenhagen ist das Radfahren für alle subjektiv ein verlockender Genuss UND objektiv sicher. Bis wir hoffentlich ähnliche Verhältnisse in Deutschland haben, werden wir uns in einer Übergangsphase befinden, die auch uns ab und an schwierige Kompromisse abfordern dürfte...

Aber nun zur aktuellen Situation: 
Die Polizeidirektion Lübeck hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst alle linksseitigen Radwege in Eutin aufzuheben, weil sie mit besonderen Gefahren verbunden sind. Ausgenommen bleibt die Lübecker Landstraße.
Die zuständige Kreisbehörde hat kürzlich auf Initiative der Polizei deshalb die Radwegebenutzungspflicht in der Sielbecker Landstraße vom Ortseingang Fissau (von Sielbeck aus gefahren) bis zur Kreuzung Malenter Landstraße / Hubertushöhe aufgehoben. Es gibt dort allerdings jetzt gar keinen Radweg mehr - auch keinen "Gehweg - Radfahrer frei"! DAS BEDEUTET: Im gesamten Strassenverlauf MUSS IN BEIDE RICHTUNGEN auf der Fahrbahn geradelt werden, es sei denn, man ist unter 8 Jahre (dann MUSS man auf dem Gehweg radeln) oder unter 10 Jahre alt (dann darf man auswählen).

Vor kurzem gab es dann in der Riemannstraße seitens der Stadt den logischen Anschluss in der Riemannstraße, der so bereits vor einem Jahr angeordnet wurde. Hier wurde allerdings stadtauswärts "Gehweg - Radfahrer frei" ausgeschildert.

Diese Maßnahme begleiten wir mit einer Plakataktion, die vor allem die Autofahrer darüber aufklären soll, dass wir Radfahrer
1. auf der Fahrbahn radeln DÜRFEN BZW. MÜSSEN (also Hupen und Drängeln eher nicht salonfähig sind...)
2. ein Überholen nur mit einem Mindestabstand von 1,50 m fair und auch rechtens ist. 

Wir können alle dazu beitragen, dass diese Regelung und das passende Verhalten der Autofahrer beachtet werden, indem wir
- den Versuch wagen und hoffentlich feststellen, dass es auf der Fahrbahn voll okay ist, denn dann wird es für alle ganz schnell Gewohnheit
- auf der Fahrbahn KEINESFALLS ganz rechts im Rinnstein radeln, sondern einen angemessenen Abstand zum rechten Fahrbahnrand halten. Anderenfalls lädt man unvorsichtige Autofahrer geradezu zu dummen Überholmanövern ein. 50 cm Abstand vom rechten Ellbogen bis zum Fahrbahnrand sind übrigens das MINDESTMAß, um Fußgänger auf dem Gehweg nicht zu gefährden. Auch der ausreichende seitliche Abstand zu geparkten Fahrzeugen, deren Türen sich plötzlich öffnen könnten, ist auf allen Wegen dringend zu beachten.

Bitte denkt auch dran: In der Oldenburger Landstraße vom Jungfernort bis zum Kreishaus ist dies seit neuestem bereits genau so der Fall!
 
Wenn ihr euch jetzt große Sorgen macht, denkt bitte daran, dass das Fahrbahnradeln in den allermeisten Straßen die Regel ist und die jetzt geänderten Straßen längst nicht so stark befahren sind wie etwa die Elisabethstraße. 
Es gibt aber auch Vorteile der jetzt zugelassenen Fahrbahnnutzung
Insbesondere bei den bisher linksseitigen Radwegen das Ende der häufigen erzwungenen und gefährlichen Seitenwechsel sowie der gefährlichen Querung von Grundstückszufahrten und Einmündungen, kein langes Warten an der Bettelampel mehr usw.

Also: Lasst uns eure Erlebnisse wissen, schreibt uns, wie es euch mit den neuen Regelungen geht - das können wir dann verarbeiten und weitergeben!